Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Wenn Ihr Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betrug und Sie im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleiben, können Sie auf die Umsatzsteuer verzichten. Sie weisen dann keine USt auf Rechnungen aus und melden keine UStVA.
Vorteil: weniger Bürokratie, einfachere Buchhaltung. Nachteil: kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe. Seit 01.01.2025 gelten die Grenzen 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmer-Status sofort ab dem Umsatz, der zur Überschreitung führt – nicht erst im Folgejahr. Hinweis zwingend auf Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
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