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Kleinunternehmer-Rechnung
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Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung
Seit dem 01.01.2025 gilt: Dein Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 € betragen und im laufenden Jahr darfst du 100.000 € nicht überschreiten. Werden diese Grenzen eingehalten, kannst du als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer abrechnen.
Nein. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und darfst keine ausweisen. Stattdessen gehört ein Hinweis auf §19 UStG auf die Rechnung.
Ein Satz wie „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" ist verpflichtend. Der Generator fügt diesen Hinweis automatisch ein.
Seit 2025 entfällt der Kleinunternehmer-Status sofort – ab genau dem Umsatz, der zur Überschreitung führt. Ab diesem Umsatz musst du Umsatzsteuer ausweisen, nicht erst im Folgejahr.
Ja. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich gilt seit dem 01.01.2025 auch für Kleinunternehmer. Für die Ausstellung eigener Rechnungen gelten die Übergangsfristen; Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ohnehin ausgenommen.
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