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UStVA-Vorschau

Überschlage deine Umsatzsteuer-Zahllast: Umsätze und Vorsteuer eingeben – die Kennzahlen und die Zahllast erscheinen sofort.

Umsätze (netto)
Vorsteuer

Ergebnis

USt. 19 %
USt. 7 %
Umsatzsteuer gesamt
abzgl. Vorsteuer

Vereinfachte Überschlagsrechnung, keine steuerliche Beratung. Ohne §13b, innergemeinschaftliche Umsätze u. a.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Zahllast ist die Umsatzsteuer auf deine Umsätze (19 % bzw. 7 %) abzüglich der abziehbaren Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergibt sich eine Erstattung.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen auf ihren Rechnungen ausweisen. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kannst du sie von deiner Umsatzsteuerschuld abziehen (§15 UStG).
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums (Monat oder Quartal) elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln (§18 UStG). Kleinunternehmer nach §19 UStG geben keine UStVA ab.
Nein. Es handelt sich um eine vereinfachte Überschlagsrechnung ohne Sonderfälle wie §13b (Reverse Charge) oder innergemeinschaftliche Umsätze. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung und keine offizielle Übermittlung an das Finanzamt.