Für Kapitalgesellschaften

GmbH-Buchhaltung mit echter Doppik.

Doppelte Buchführung, SKR03/SKR04, GuV und Bilanz, DATEV-Übergabe und GoBD-konformes Archiv – für GmbH und UG.

Pavavo-Redaktion · zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind zur doppelten Buchführung (Doppik) verpflichtet und müssen einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen (§§ 238, 242 HGB). Anders als bei der EÜR werden alle Geschäftsvorfälle in Soll und Haben erfasst; Pavavo bildet diese Buchungen im Hintergrund ab und bereitet die DATEV-Übergabe vor.

Doppelte Buchführung nach HGB
SKR03 und SKR04 vorbereitet
DATEV-Export im EXTF-Format

Bilanzierungspflicht für Kapitalgesellschaften

GmbH und UG sind als Kapitalgesellschaften unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet (§§ 238, 242 HGB, § 264 HGB).

  • Doppelte Buchführung ab Gründung
  • Jahresabschluss mit Bilanz und GuV
  • Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

SKR03 und SKR04

Pavavo unterstützt die gängigen Standardkontenrahmen. Jeder Geschäftsvorfall wird automatisch auf die passenden Sach- und Gegenkonten gebucht.

  • SKR03 nach Geschäftsvorfällen gegliedert
  • SKR04 nach Abschlussgliederung
  • Automatische Konten- und Steuerschlüsselzuordnung

GuV und Bilanz

Aus den laufenden Buchungen entstehen Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz. So behältst du Vermögen, Schulden und Ergebnis jederzeit im Blick.

  • Laufende GuV aus Buchungen
  • Bilanz mit Aktiva und Passiva
  • Auswertungen für Monat und Jahr

DATEV-Übergabe und GoBD

Für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater exportiert Pavavo Buchungsstapel im DATEV-EXTF-Format. Belege und Buchungen werden GoBD-konform und unveränderbar archiviert.

  • DATEV-Export im EXTF-Format
  • Read-only Zugang für Steuerberater
  • Unveränderbares Archiv nach § 147 AO / GoBD

FAQ

Häufige Fragen zur GmbH-Buchhaltung

Ja. Eine GmbH ist als Kapitalgesellschaft unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur doppelten Buchführung und zur Aufstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz und GuV verpflichtet (§§ 238, 242, 264 HGB). Eine EÜR ist nicht zulässig.
Üblich sind SKR03 (nach Geschäftsvorfällen) und SKR04 (nach Abschlussgliederung). Beide werden von Pavavo unterstützt; die Kontenzuordnung erfolgt automatisch.
Pavavo exportiert Buchungsstapel, Stammdaten und Belege im DATEV-EXTF-Format. Optional erhält der Steuerberater einen eigenen, lesenden Zugang zum Mandanten.
Ja. Gebuchte Journaleinträge sind unveränderbar, Änderungen werden protokolliert und Belege werden über die Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO archiviert – entsprechend den GoBD.
Ja. Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und unterliegt denselben Pflichten zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss.

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