Dauerfristverlängerung

Verlängert die UStVA-Abgabefrist um einen Monat. Gegenleistung: einmalig 1/11 der Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung.

Sinnvoll wenn Sie regelmäßig knapp vor dem 10. ins Stocken kommen. Die Sondervorauszahlung wird mit der Dezember-UStVA verrechnet, kostet also effektiv nichts – nur Liquidität.

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