EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Erlaubt für Freiberufler und nicht-bilanzierende Kleingewerbetreibende.
Alternative zur Bilanz mit GuV. Vorteil: einfacher, weniger Bürokratie. Pflicht zur Bilanzierung erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO) – darunter ist die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG möglich. Freiberufler dürfen die EÜR unabhängig von der Höhe des Umsatzes anwenden.
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