EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Erlaubt für Freiberufler und nicht-bilanzierende Kleingewerbetreibende.

Alternative zur Bilanz mit GuV. Vorteil: einfacher, weniger Bürokratie. Pflicht zur Bilanzierung erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO) – darunter ist die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG möglich. Freiberufler dürfen die EÜR unabhängig von der Höhe des Umsatzes anwenden.

Bereit für kostenlose
Buchhaltung?

Starte mit Rechnungen, Belegen, E-Rechnung, Bankanbindung, Stripe, PayPal, Zahlungsabgleich und UStVA-Vorschau im Free-Paket. Upgrade erst für wiederkehrende Rechnungen, Mahnwesen, Steuer-Übermittlung, DATEV-Export, KI und Automatisierung.