Zeitplan der E-Rechnungspflicht
Die Pflicht wird stufenweise eingeführt. Der Empfang gilt bereits für alle, die Ausstellung nach Unternehmensgröße gestaffelt.
- Seit 01.01.2025: Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Bis 31.12.2026: Übergangsfrist – Papier und PDF sind mit Zustimmung des Empfängers weiter erlaubt.
- Ab 01.01.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €.
- Ab 01.01.2028: Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Unternehmen.