Pflichtangaben nach § 14 UStG
Eine vollständige Rechnung enthält alle gesetzlich geforderten Angaben. Fehlt eine davon, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen.
- Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Netto-Entgelt
- Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung