Ratgeber Rechnung

Rechnung schreiben – rechtssicher nach § 14 UStG.

Alle Pflichtangaben automatisch, fortlaufende Nummern, korrekte Steuerausweise – erstelle deine Rechnung in wenigen Minuten.

Pavavo-Redaktion · zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026

Eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG muss bestimmte Pflichtangaben enthalten – unter anderem Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Art und Menge der Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie den Steuerbetrag. Fehlen Angaben, kann der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet sein.

Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG
Kleinbetragsrechnung bis 250 € (§ 33 UStDV)
Fortlaufende, lückenlose Rechnungsnummern

Pflichtangaben nach § 14 UStG

Eine vollständige Rechnung enthält alle gesetzlich geforderten Angaben. Fehlt eine davon, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen.

  • Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Netto-Entgelt
  • Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung

Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV

Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen reduzierte Angaben. Das erleichtert Quittungen und Barbelege im Alltag.

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag in einer Summe und Steuersatz

Rechnungsnummern und Nummernkreise

Rechnungsnummern müssen einmalig und fortlaufend sein. Pavavo vergibt sie automatisch über Nummernkreise mit Präfix, sodass keine Lücken entstehen.

  • Automatische, lückenlose Vergabe
  • Eigene Präfixe je Belegart (z. B. RE-)
  • Getrennte Kreise für Rechnungen und Angebote

Von der Papierrechnung zur E-Rechnung

Im B2B-Bereich gewinnt die E-Rechnung an Bedeutung. Pavavo erzeugt Rechnungen wahlweise als PDF oder als E-Rechnung nach EN 16931.

  • PDF-Rechnung für Privatkunden
  • XRechnung und ZUGFeRD für B2B
  • Alle Formate nach EN 16931 vorbereitet

Anleitung

Rechnung in 4 Schritten schreiben

  1. 1

    Kunde und Leistung erfassen

    Wähle den Empfänger aus deinen Kontakten und trage die Positionen mit Menge, Beschreibung und Einzelpreis ein.

  2. 2

    Steuer und Betrag prüfen

    Pavavo berechnet Netto, Umsatzsteuer und Brutto automatisch und weist den korrekten Steuersatz aus – oder den § 19-UStG-Hinweis bei Kleinunternehmern.

  3. 3

    Pflichtangaben kontrollieren

    Rechnungsnummer, Datum, Steuernummer und Anschriften werden automatisch ergänzt und auf Vollständigkeit nach § 14 UStG geprüft.

  4. 4

    Versenden und archivieren

    Verschicke die Rechnung als PDF oder E-Rechnung und archiviere sie GoBD-konform für die Aufbewahrungsfrist.

FAQ

Häufige Fragen zum Rechnung schreiben

Nach § 14 UStG gehören dazu Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Netto-Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag.
Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen nach § 33 UStDV reduzierte Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag in einer Summe und der Steuersatz.
Ja. § 14 UStG verlangt eine einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer. Pavavo vergibt sie automatisch über Nummernkreise, sodass keine Lücken oder Doppelungen entstehen.
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, ergänzen aber den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle übrigen Pflichtangaben bleiben erforderlich.
Rechnungen sind nach § 147 AO und den GoBD grundsätzlich aufzubewahren. Pavavo archiviert erstellte Rechnungen unveränderbar, damit die Aufbewahrungs- und Nachvollziehbarkeitspflichten erfüllt sind.

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