§ 19 UStG

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Ohne Umsatzsteuer fakturieren, ohne UStVA-Aufwand – Pavavo kennzeichnet deine Rechnungen automatisch korrekt nach § 19 UStG.

Pavavo-Redaktion · zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmen mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuer: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreitet, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Vorjahresgrenze 25.000 € (seit 2025)
Grenze laufendes Jahr 100.000 €
Rechnungen ohne Umsatzsteuer, automatisch gekennzeichnet

Die neuen Umsatzgrenzen ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Grenzen: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht übersteigen, im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 100.000 €. Beide Werte müssen eingehalten werden.

  • Vorjahr: maximal 25.000 € Gesamtumsatz
  • Laufendes Jahr: maximal 100.000 €
  • Beträge als Bruttogrenzen zu verstehen

Sofortiger Wegfall bei Überschreiten

Neu seit 2025: Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmer-Status sofort. Bereits ab dem Umsatz, der zur Überschreitung führt, muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden – nicht erst im Folgejahr.

  • Statusverlust ab dem überschreitenden Umsatz
  • Ab da Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • Umsatz laufend im Blick behalten

Vorteile und Nachteile

Der Verzicht auf Umsatzsteuer spart Verwaltung und macht dich gegenüber Privatkunden günstiger. Im Gegenzug darfst du keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.

  • Vorteil: keine UStVA, einfachere Rechnungen
  • Vorteil: günstiger für Privat- und Kleinkunden
  • Nachteil: kein Vorsteuerabzug bei Ausgaben

Pflichthinweis auf der Rechnung

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, müssen aber auf den Grund hinweisen. Pavavo ergänzt den Hinweis automatisch, sobald der Status hinterlegt ist.

  • Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Kein separater Steuersatz und kein Steuerbetrag
  • Übrige Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben

Anleitung

Kleinunternehmer werden

  1. 1

    Umsätze prüfen

    Prüfe, ob dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und du im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibst.

  2. 2

    Status wählen

    Erkläre gegenüber dem Finanzamt – meist im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – dass du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendest.

  3. 3

    In Pavavo hinterlegen

    Aktiviere den Kleinunternehmer-Status in den Einstellungen, damit Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit Pflichthinweis erzeugt werden.

  4. 4

    Grenzen überwachen

    Behalte deinen laufenden Umsatz im Blick, um bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze sofort zur Regelbesteuerung zu wechseln.

FAQ

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Seit dem 1. Januar 2025 darf der Vorjahresumsatz maximal 25.000 € betragen und der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigen. Beide Grenzen müssen eingehalten werden.
Seit 2025 entfällt der Kleinunternehmer-Status sofort, sobald die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten wird. Bereits der Umsatz, der zur Überschreitung führt, ist mit Umsatzsteuer abzurechnen.
Nein. Nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung ist stattdessen der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." anzugeben.
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Als Kleinunternehmer entfällt in der Regel die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Einnahmen werden weiterhin im Rahmen der Gewinnermittlung, etwa der EÜR, erfasst.
Ja. Du kannst zur Regelbesteuerung optieren, um Vorsteuer ziehen zu können. An diese Entscheidung bist du dann für fünf Jahre gebunden.

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