Einnahmen-Überschuss-Rechnung

EÜR-Software für Freiberufler und Kleingewerbe.

Von der Betriebseinnahme bis zur Anlage EÜR – Pavavo bereitet deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung strukturiert vor und übergibt sie an ELSTER.

Pavavo-Redaktion · zuletzt aktualisiert: 22. Juli 2026

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Gewinnermittlung: Der Gewinn ergibt sich aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Sie ist zulässig für Freiberufler sowie für Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen und ersetzt die doppelte Buchführung.

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Anlage EÜR für ELSTER vorbereitet
Bilanzpflicht erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn

Was ist die EÜR?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Statt Bilanz und Doppik zählst du zugeflossene Einnahmen und abgeflossene Ausgaben im Kalenderjahr gegeneinander. Der Saldo ist dein steuerlicher Gewinn.

  • Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG
  • Keine Inventur und keine Bilanz nötig
  • Anlagegüter über die AfA verteilt abgesetzt

Für wen ist die EÜR erlaubt?

Freiberufler dürfen die EÜR unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes nutzen. Gewerbetreibende dürfen sie anwenden, solange sie die Buchführungsgrenzen des § 141 AO nicht überschreiten.

  • Freiberufler nach § 18 EStG immer
  • Kleingewerbe bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG kombinierbar

EÜR mit Pavavo erstellen

Pavavo ordnet deine Einnahmen und Belege den richtigen Positionen zu und stellt daraus die Anlage EÜR im amtlichen Aufbau zusammen. Die Übermittlung erfolgt per ELSTER.

  • Betriebseinnahmen und -ausgaben automatisch zugeordnet
  • Anlage EÜR im amtlichen Schema vorbereitet
  • ELSTER-Übermittlung im Pro-Paket

EÜR oder Bilanz?

Erst wenn du buchführungspflichtig wirst, musst du zur doppelten Buchführung mit Bilanz wechseln. Die Grenze liegt bei 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 141 AO); Kapitalgesellschaften bilanzieren immer.

  • EÜR: einfach, Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Bilanz: doppelte Buchführung, Inventur, GuV
  • Wechsel bei Überschreiten der § 141-AO-Grenzen

FAQ

Häufige Fragen zur EÜR

Freiberufler nach § 18 EStG dürfen die EÜR ohne Umsatzgrenze nutzen. Gewerbetreibende dürfen sie anwenden, solange sie die Buchführungsgrenzen des § 141 AO (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) nicht überschreiten.
Nach § 11 EStG werden Einnahmen im Jahr des Geldzuflusses und Ausgaben im Jahr des Geldabflusses erfasst. Es zählt also der tatsächliche Zahlungszeitpunkt, nicht das Rechnungsdatum.
Sobald du als Gewerbetreibender mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn pro Jahr erreichst, greift die Buchführungspflicht nach § 141 AO und du musst bilanzieren. Freiberufler bleiben davon ausgenommen.
Die EÜR wird als Anlage EÜR elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Pavavo bereitet die Anlage im amtlichen Aufbau vor und übergibt sie im Pro-Paket direkt an ELSTER.
Ja. Die EÜR betrifft die Gewinnermittlung (Einkommensteuer), die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG die Umsatzsteuer. Beide lassen sich problemlos gemeinsam nutzen.
Abnutzbare Anlagegüter werden nicht sofort voll abgesetzt, sondern über ihre Nutzungsdauer per Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt. Geringwertige Wirtschaftsgüter können nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben werden.

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